Entwurf – vor dem Livegang anwaltlich prüfen lassen.
fbypass sammelt Gedächtnisprotokolle von Facharztprüfungen, die Prüflinge freiwillig einreichen. Namen von Prüfenden verarbeiten wir nur, um Protokolle der richtigen Prüfung zuzuordnen. Sie werden nicht öffentlich angezeigt und sind nicht durchsuchbar: Nutzer sehen nur Protokolle zu Prüfenden, deren Namen sie selbst eingeben, und höchstens für die Mitglieder ihres eigenen Prüfungsausschusses.
Den Namen nur als verschlüsselten Code, dazu Fachgebiet, Kammer, Prüfungsquartal sowie die gestellten Fragen und Themen. Keine Bewertung Ihrer Person.
Berechtigtes Interesse an der Prüfungsvorbereitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Angaben stammen von Prüflingen.
[X Jahre nach der Prüfung]
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) sowie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Schreiben Sie uns an [[email protected]]. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden. Damit wir eine Meldung bearbeiten können, nennen Sie bitte:
Verantwortlich: siehe Impressum.